Arbeitsbereiche

der DPS SAARWORK GmbH

Wenn der Übergang in den Arbeitsbereich der WfbM erfolgt, dann wird die Beschäftigung des behinderten Mitarbeiters als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Werkstattvertrages gegen ein Arbeitsentgelt und als unbefristetes Beschäftigungsverhältnis weitergeführt.

Einerseits folgt die Beschäftigung der behinderten Menschen hierbei weiterhin den speziellen individuellen und geplanten Förderungsprinzipien nach Maßgabe der Besonderheiten der psychischen Behinderung.

Andererseits orientieren sich die Arbeitsabläufe an den Kunden (Unternehmen als Auftraggeber), an analogen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits- und Wirtschaftsmarktes („Realitätsnähe“ der Tätigkeiten) und an Vorgaben der Qualitätssicherung.

Der allgemeine Arbeitsmarkt dient aber auch als Eingliederungsziel, indem durch weitere Praktika und praktische Erprobungen im Einzelfall mögliche Vermittlungen in ein reguläres Arbeitsverhältnis angestrebt werden können.

Umgekehrt können für behinderte Mitarbeiter, bei denen eine nachhaltige Minderbelastbarkeit im Sinne besonders gravierender Einschränkungen, zumindest vorübergehend spezielle Arbeitsgruppen eingerichtet werden, wobei das Förderungsziel die Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsbereich bleibt.