Werkstattrat
der DPS SAARWORK GmbH
Um die Mitbestimmung der behinderten Mitarbeiter in bestimmten Werkstattangelegenheiten zu gewährleisten gibt es bei SAARWORK den Werkstattrat.
Gewählt wird der Werkstattrat von allen Werkstattbeschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind.
Die regelmäßigen Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November statt.