Vorteile
für unsere Kunden
Indem sie Aufträge an uns vergeben, tun sie oftmals unbewusst eine ganze Reihe von Dingen.
Sie haben sich einen qualifizierten und zuverlässigen Partner für einfache bis komplexe Arbeiten gesucht, für Tätigkeiten, die Ihre Mitarbeiter nicht ausführen sollen. Sie unterstützen und wertschätzen ganz nebenbei damit die Arbeit unserer behinderten Mitarbeiter. Wenn Sie dies wollen, dürfen Sie selbstverständlich auch mit unserer Arbeit für Ihr Unternehmen werben. Sie haben jemand gefunden, der keine Hotline hat, sondern in der Materie stehende Mitarbeiter, die Ihnen Rede und Antwort stehen.
Sollten sie nicht sicher sein, ob wir Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erledigen können, so scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen. Wir bieten Ihnen bei Produktlinien kostenlose Probefertigungen an, bei der eine Prozessoptimierung stattfindet, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
§ 140 SGB IX: Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 von Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen!
Ansprechpartner:
Hans-Dieter Moser
Technischer Leiter
Tel: 0 68 21/ 9 20 86-116