Förderung
von Mensch zu Mensch
Die Förderung der behinderten Mitarbeiter umfasst berufsfachliche Qualifizierungen, Maßnahmen der arbeitsspezifischen Kompetenzsteigerung (z. B. soziale Kompetenzen, Konzentration, Grundarbeitsfähigkeiten), aber auch Maßnahmen zur Stabilisierung von Persönlichkeitsmerkmalen (z. B. Selbständigkeit, Krankheitsbewältigung) und Verbesserung lebenspraktischer Fähigkeiten (z. B. Umgang mit Behörden, Handhabung finanzieller Angelegenheiten).
Die Fördermaßnahmen sind hierbei bereichsübergreifend und werden im individuellen Fall (nicht pauschal) gezielt und planmäßig durchgeführt.
Ansprechpartner:
Michael Mang, Diplom-Psychologe
Tel.: 0 68 21/ 9 20 86-112
Nuria Wetterau (Sozialpädagogin)
Tel.: 0 68 21/ 9 20 86-129