Aufgaben und Rechte

des Werkstattrates

Die Aufgaben des Werkstattrates richten sich nach § 4 der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO).

Im Wesentlichen soll der Werkstattrat Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten entgegennehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Werkstatt auf deren Erledigung hinwirken.

Ferner ist der Werkstattrat wichtige Instanz, die darüber wachen soll, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, sowie die in der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden.

Der Werkstattrat ist in unserem Hause unmittelbarer Ansprechpartner der Unternehmensführung, wenn es um die Belange unserer behinderten Mitarbeiter geht.